- Kleinaktien
- Kleinakti|en,Aktien mit geringem Nennbetrag; in Deutschland ist durch § 8 Aktiengesetz ein Mindestnennbetrag von 1 Euro vorgeschrieben. Höhere Aktiennennbeträge müssen auf volle Euro lauten. Zugelassen wurden Kleinaktien im Zusammenhang mit den Währungsumstellungen von 1923 und 1948.
Universal-Lexikon. 2012.