Kleinaktien

Kleinaktien
Kleinakti|en,
 
Aktien mit geringem Nennbetrag; in Deutschland ist durch § 8 Aktiengesetz ein Mindestnennbetrag von 1 Euro vorgeschrieben. Höhere Aktiennennbeträge müssen auf volle Euro lauten. Zugelassen wurden Kleinaktien im Zusammenhang mit den Währungsumstellungen von 1923 und 1948.

Universal-Lexikon. 2012.

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